Vorschriften für die Beförderung von Kindern


Jedem Nutzer, der einen Gleitsport ausübt, ist es nicht gestattet, mit einer Babytrage auf die Pisten und Lifte zu gelangen.

Auf allen festen und kuppelbaren Sesselliften :

Kinder bleiben unter der Verantwortung ihrer Eltern oder der Personen, denen sie die Aufsicht über sie übertragen haben (Freunde, Skilehrer....), denen es obliegt :
- die Eignung der Kinder für die Nutzung der Einrichtungen des Skigebiets zu beurteilen und sich entsprechend zu organisieren,
- die Kinder über die Regeln zur Nutzung der Einrichtungen zu informieren und sie auf die richtigen Verhaltensweisen und Fehler aufmerksam zu machen, die sie nicht begehen dürfen, insbesondere wenn sie stehen bleiben.

Kinder zählen unabhängig von ihrer Größe als eine Person.

Kinder, die nicht größer als 1,25 m sind, dürfen nur dann auf einem Sitz befördert werden, wenn sie von mindestens einer Person begleitet werden, die in der Lage ist, ihnen die notwendige Hilfe zu leisten, insbesondere bei der Bedienung des Geländers und der Einhaltung der Sicherheitshinweise.
Auf jeder Seite dieser Person dürfen höchstens zwei Kinder mit einer Körpergröße von weniger als 1,25 m sitzen, ohne dass zwischen ihnen ein leerer Platz ist.
 

Die gleichzeitige Beförderung eines Erwachsenen und eines Kindes ist auf den folgenden Anlagen erlaubt:
- TK les Raiches
- TK les Combes
- TK le Venay
- Tapis Alpage Express und Les Outalays, Fil neige Le Castor.


*TK: Skilift